
Ende des Lebens: Der Verfassungsrat bestätigt das Gesetz, das ein Recht auf Sterbehilfe schafft, mit drei Vorbehalten
Insbesondere ist der Rat der Ansicht, dass eine private Institution sich weigern kann, den assistierten Tod zu praktizieren, "wenn ein solches Verfahren offensichtlich im Widerspruch zu gesetzlichen Missionen oder dem vorgeschlagenen Tod steht"


